2000m² BAUGRUND IN RUHELAGE IM ZENTRUM VON TRIBUSWINKEL

2512 Tribuswinkel

Beschreibung

Das Fahnengrundstück ist über eine 64m lange, 3m breite, geschotterte Zufahrt erreichbar. Es umfasst eine Grundfläche von 2009m², ist eben und mit einem aus dem Jahre 1971 errichteten, nicht unterkellerten Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 100m² bebaut.

Die Widmung des Grundstückes lautet Bauland/Wohngebiet, 25% in offener Bauweise bebaubar, Bauklasse i und II (8m Traufe), Der Seitenabstand beträgt 3m bzw. die halbe Gebäudehöhe, Die verbaubare Fläche beträgt 502m² und aktuell können pro Grundstück nur 2 Wohneinheiten errichtet werden. Pro Wohneinheit sind 2 PKW Abstellplatze zu errichten (5,5m x 2.5m). 

Das Grundstück muss für den Grenzkataster neu vermessen werden und bei Neuebauung im hinteren, nördlichen Bereich ist Aufgrund der Länge und Breite der Fahne Rücksprache mit der Feuerwehr zu halten. Dies ist notwendig um eine Zufahrt der Feuerwehr zu ermöglichen, da die Entfernung vom öffentlichen Gut nicht mehr als 80m betragen darf. Wobei es laut Auskunft des Eigentümers auch eine Zufahrt für die Feuerwehr von der Rückseite zum Grundstück gibt. Dies müsste zur Sicherheit aber noch eruiert werden.

Eine Teilung des Grundstückes wäre möglich ist jedoch aktuell wegen der Bausperre bis 18.12.2022 zur Zeit nicht möglich. 

Eine unverbindliche Besichtigung ist jederzeit möglich.

Weitere Auskünfte bzw. Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Christine Stöger unter der Mobilnummer 0699/181 06 115 zur Verfügung - auch am Wochenende oder per Mail unter christine.stoeger@maison.at.

Mit dem Anfordern der Unterlagen für das gewünschte Objekt erklären Sie gem. § 5 FAGG Ihr Einverständnis, dass die in § 4 Abs.1 genannten Informationen mittels E-Mail (dauerhaften Datenträger) bereitgestellt werden.

Information über den Leistungsumfang gem. § 4 FAGG

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen gem. § 16 Maklergesetz, insbesondere Kauf- oder Mietverträge für Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien, Zinshäuser, etc.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Lageplan

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