Leistungsumfang gem. §4 FAGG

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen gem. § 16 Maklergesetz, insbesondere Kauf- oder Mietverträge für Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien, Zinshäuser, etc.

Die Namhaftmachung von Verkäufern (Vermietern) und Käufern (Mietern) sowie allenfalls sämtliche Nebenleistungen, auch über Wunsch des Kunden wie z.B. Einsichtnahme in das Grundbuch und sämtliche öffentliche Urkunden, Einsichtnahme in den Flächenwidmungsplan, die Bebauungsbestimmungen und den Bauakt, Kontaktnahme mit der Hausverwaltung, Beratung über Angemessenheit des Kaupreises (Mietpreises), der Betriebskosten und des Instandhaltungsfonds, Durchsicht des Kaufvertragsentwurfes (Mietvertragsentwurfes), Begleitung des Kunden bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages sowie bei Übergabe des Kauf- oder Mietobjektes, Kontrolle der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages.#